Aktualisiert April 2026 7 Min. Lesezeit

Zwischenmiete in Deutschland: Wie du den Einstieg schaffst

Du brauchst sechs Wochen, um in einer neuen Stadt anzukommen. Du brauchst sechs Monate, um in dieser Stadt eine reguläre WG zu finden. Die Lösung dazwischen heißt Zwischenmiete - und sie ist für die meisten der pragmatischste, oft einzig realistische erste Schritt.

Dieser Artikel zeigt dir, wo du Zwischenmieten findest, was im Vertrag stehen muss, wie du deine Kaution rettest, ob du dich anmelden darfst - und wann der Aufschlag fair ist und wann er Wucher.

Was Zwischenmiete rechtlich überhaupt ist

Im BGB gibt es das Wort „Zwischenmiete" gar nicht. Was Plattformen so nennen, ist juristisch fast immer eine Untermiete auf Zeit - geregelt in §§ 540 und 553 BGB.

  • § 540 BGB sagt: Ein Mieter darf die Wohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters an Dritte überlassen.
  • § 553 BGB sagt: Wenn ein Mieter nur einen Teil der Wohnung untervermieten will (klassische WG-Konstellation oder Zimmer in eigener Wohnung) und ein berechtigtes Interesse vorliegt, hat er einen Anspruch auf diese Erlaubnis.
  • Bei der kompletten Überlassung (du übernimmst die ganze Wohnung, der Hauptmieter ist weg) gibt es keinen Anspruch auf Zustimmung - der Vermieter kann sie ohne Begründung verweigern.

Praktische Folge: Die meisten seriösen Zwischenmieten sind WG-Zimmer, weil dort der Hauptmieter wohnen bleibt und die Erlaubnis einfacher zu bekommen ist. Komplette Wohnungen für 3 Monate sind oft rechtlich grau - was nicht heißt illegal, aber: schau zweimal hin.

Wo es seriöse Zwischenmieten gibt

Plattformen, in der Reihenfolge, wie ich sie persönlich nutzen würde:

  • wg-gesucht.de - größtes deutsches Portal, klar gekennzeichnete Filter für Zeitraum und Befristung. Inseratsgebühren halten viele (nicht alle) Scammer raus.
  • Studierendenwerk der jeweiligen Stadt - auch für Nicht-Studierende manchmal Vermittlungen, oft mit echten Ansprechpartnern.
  • eBay Kleinanzeigen (jetzt kleinanzeigen.de) - viele echte Angebote, aber auch viele Fakes. Niemals ohne Besichtigung anzahlen.
  • Facebook-Gruppen wie „Berlin Apartments / Wohnungen", „Munich Wohnungen / Apartments" - hohes Tempo, viele Scams. Nur Inserate mit Profilbild + älterer Account anschreiben.
  • Lokale Aushänge in Hochschulen, Cafés, Co-Working-Spaces - übersehen, aber konkurrenzärmer.
  • Diplomatenviertel-Aushänge und Expat-Newsletter (Berlin: „The Berliner", München: „Toytown") - preislich oft hoch, aber transparent.

Zwei Plattformen, bei denen du besonders vorsichtig sein solltest: international vermarktete „Sublet"-Sites, die mit großen Versprechen werben („verified landlords"), aber Vorkasse über Kreditkarte verlangen, ohne dass du den Hauptmieter je triffst. Mehr dazu in WG-Betrug erkennen.

Was im Zwischenmietvertrag stehen muss

Auch eine 6-Wochen-Zwischenmiete sollte schriftlich geregelt sein. Ein Mini-Vertrag (zwei Seiten reichen) mit folgenden Punkten:

  • Vertragsparteien: Vor- und Nachname Hauptmieter (=Untervermieter) und du als Untermieter.
  • Mietobjekt: genaue Anschrift, Zimmerangabe, mitvermietete Möbel als Liste.
  • Mietdauer: Anfangs- und Enddatum klar. Bei „Zeitmietvertrag" muss ein zulässiger Befristungsgrund stehen - bei Untermiete ist „eigene Rückkehr" ein klassischer und akzeptierter Grund.
  • Miete: Kaltmiete + Nebenkostenpauschale, Gesamtsumme, Zahlungstermin (in der Regel 3. Werktag des Monats).
  • Kaution: Höhe (max. 3 Kaltmieten nach § 551 BGB), wo sie hinterlegt wird, Rückzahlungsfrist nach Auszug.
  • Übergabeprotokoll: Pflicht. Stand der Möbel, Zählerstände, Mängel.
  • Anmeldung: Klausel, dass der Hauptmieter die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG ausstellt.
  • Untervermietung: Bestätigung, dass der Eigentümer der Untervermietung zugestimmt hat (oder dass es laut Hauptmietvertrag pauschal erlaubt ist).

Eine fehlende Erlaubnis vom Vermieter ist nicht dein Problem im Strafrecht - aber sie kann dazu führen, dass du fristlos rausfliegst, weil dem Hauptmieter selbst gekündigt wird. Frag aktiv nach.

Übergabe: was du in 30 Minuten prüfen musst

Mache mit dem Hauptmieter ein Übergabeprotokoll - auf Papier, beidseitig unterschrieben. Vorlagen findest du beim Mieterbund. Mindestens prüfen:

  • Zählerstände Strom, Wasser (warm und kalt), Gas - Foto machen.
  • Funktionsfähigkeit von Herd, Kühlschrank, Heizung, Warmwasser, WLAN.
  • Bestand der mitvermieteten Möbel laut Vertragsanlage.
  • Bestehende Mängel (Kratzer, Flecken, kaputte Jalousien) alle auflisten - sonst behauptet später jemand, du hättest sie verursacht.
  • Schlüsselübergabe: wie viele, welche Schlüssel (Haustür, Wohnungstür, Briefkasten, Keller).
  • Foto vom Zustand jedes Zimmers an dem Tag.

Schicke dir und dem Hauptmieter das Protokoll und die Fotos noch am gleichen Tag per E-Mail. Diese E-Mail mit Anhang ist deine Versicherung gegen Kautionsstreit.

Kaution - und wie du sie zurückbekommst

Die Kaution darf bei jeder Wohn-Untermiete maximal drei Kaltmieten betragen (§ 551 BGB). Sie muss getrennt vom Vermögen des Hauptmieters angelegt werden - typisch auf einem Mietkautionssparbuch. Bei Zwischenmieten ignorieren das viele Hauptmieter; rechtlich gilt es trotzdem.

Faustregeln:

  • Bei Zwischenmieten unter 3 Monaten ist eine Kaution oft 1 Monatsmiete oder gar keine - alles drüber ist verhandelbar.
  • Niemals bar zahlen, immer per Überweisung mit klarem Verwendungszweck „Kaution Zwischenmiete [Adresse], [Zeitraum]".
  • Rückzahlungsfrist nach Auszug: Es gibt keine starre Frist im Gesetz, aber 3–6 Monate sind höchstrichterlich akzeptiert. Bei Zwischenmieten erwarte 2–4 Wochen, weil die Nebenkostenabrechnung selten relevant ist.
  • Wenn der Hauptmieter nach 6 Wochen nicht zurückgezahlt hat: schriftliche Mahnung mit Frist (10 Tage), danach Mahnbescheid beim Amtsgericht. Mahnbescheid kostet ca. 30 €.

Beispieltext für die Mahnung:

„Sehr geehrter Herr X, ich bin am 15. März aus dem Zimmer in der Beispielstraße 12 ausgezogen. Die Kaution in Höhe von 800 € ist bis heute nicht auf meinem Konto eingegangen. Ich fordere Sie hiermit auf, den Betrag bis zum 30. April auf das Konto IBAN DEXX … zu überweisen. Sollte die Zahlung bis dahin nicht erfolgt sein, werde ich gerichtliche Schritte einleiten."

Anmeldung bei einer Zwischenmiete

Ja, du darfst dich auch bei einer Zwischenmiete anmelden - und solltest es. § 17 BMG kennt keine Mindestdauer. Wenn du länger als ein paar Tage bleibst, ist die Anmeldung Pflicht. Der Hauptmieter muss dir die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen (§ 19 BMG, Bußgeld bis 1.000 € bei Verweigerung).

Bei sehr kurzen Zwischenmieten (2–4 Wochen) tolerieren manche Bürgerämter die Nicht-Anmeldung - verlasse dich aber nicht darauf, vor allem als Nicht-EU-Bürger nicht. Mehr Detail in Anmeldung ohne WG: Was tun?.

Was Zwischenmiete real kostet - und wo der Aufschlag fair ist

Zwischenmieten kosten typischerweise 20–40 % mehr als reguläre Untermieten in derselben Lage. Gründe, von denen einige fair sind:

  • Hauptmieter trägt das Risiko, am Ende auf Leerstandsmonaten sitzen zu bleiben.
  • Zimmer kommt möbliert - Möblierung ist im Mietrecht ein zulässiger Aufschlag (in München z. B. ca. 1–2 €/m²).
  • Hauptmieter erspart sich Möbeleinlagerung während Auslandssemester / Sabbatical.

Was nicht fair ist und einen sehr genauen Blick verdient:

  • Zwischenmiete für 4 Wochen für 1.500 € warm in einem Zimmer in Wedding. Das ist Wucher - und in 90 % der Fälle ein Scam.
  • „Inklusive Reinigung, Strom, Internet, Netflix" mit 50 % Aufschlag - okay, wenn alles schriftlich. Mündlich: Finger weg.
  • Eine Zwischenmiete, die bei Zahlung in Krypto oder Bargeld 200 € Rabatt bietet. Das ist immer ein Warnsignal.

Realistische Preisspannen 2026 (eigene Stichprobe wg-gesucht, möbliert, warm, Zwischenmiete 2–6 Monate, zentral):

  • Berlin: 750–1.100 €
  • München: 900–1.400 €
  • Hamburg: 700–1.000 €
  • Frankfurt: 700–1.000 €
  • Köln/Düsseldorf: 650–950 €

Was du dir merken solltest

  • Zwischenmiete = Untermiete auf Zeit. Bei Komplett-Wohnungen ist die Zustimmung des Eigentümers nicht garantiert; bei Zimmern hast du nach § 553 BGB einen Anspruch.
  • Ohne Übergabeprotokoll und Fotos kannst du deine Kaution vergessen.
  • Möblierungsaufschlag ist okay; 40 % Aufschlag ohne sichtbaren Grund nicht.
  • Du darfst (und sollst) dich auch bei einer Zwischenmiete anmelden - der Hauptmieter ist gesetzlich verpflichtet, dir die Bestätigung auszustellen.
  • Kaution: max. 3 Kaltmieten, niemals bar, schriftliche Quittung ist Pflicht.

Für stadtspezifische Praxis siehe WG finden in Hamburg - und auf der Startseite zeigen wir, wie WG-Lotse bei vielen Bewerbungen pro Tag den Überblick erleichtert.


Data flags

  • Aufschlag „20–40 %" basiert auf eigener Stichprobenbeobachtung - gegen MMI / wg-gesucht-Mietspiegel cross-checken vor Veröffentlichung.
  • Beispielpreise pro Stadt (Q1 2026) - Stichprobe, nicht statistisch repräsentativ; klar als „Indikation" labeln.
  • Mahnbescheid-Kosten (~30 €) - gegen aktuelle Gerichtskostentabelle prüfen.
  • BGH-Rechtsprechung Kautionsrückzahlung 3–6 Monate - letzte einschlägige Urteile vor Druck nachlesen.

Suggested visuals

  • Tabelle „Untermiete vs. Zwischenmiete vs. Hauptmiete" - Vertragspartner, Anspruch auf Zustimmung, typische Dauer, Anmeldemöglichkeit
  • Beispiel-Übergabeprotokoll als Vorlage zum Download
  • Diagramm: Zwischenmieten-Preisaufschlag pro Stadt (Median möbliert/unmöbliert)
  • Checkliste „Vor dem Einzug - 30-Minuten-Übergabe"

Quellen

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